Registrierungsvorgang

1. Ermittlung Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde


Für eine KSWohngeldbeantragung ist es erforderlich, die für Sie zuständige Wohngeldbehörde zu kennen. Hierfür geben Sie bitte den Ort Ihrer Wohnung ein. Anhand dieses Ortes wird dann die für Sie zuständige Wohngeldbehörde ermittelt.
Ort *
 
zuständige Behörde