Wohngeldrechner

Wohngeldberechnungen ab Januar 2023

Allgemeine Hinweise

Über diesen Wohngeldrechner haben Sie die Möglichkeit Ihren zu erwartenden Wohngeldanspruch informativ und rechtlich unverbindlich zu berechnen. Hieraus können Sie allerdings keinen rechtlich verbindlichen Wohngeldanspruch ableiten. Diesen kann ausschließlich die für Sie zuständige Wohngeldbehörde auf Grundlage einer entsprechenden Antragstellung bestimmen.

Über die Verlinkungen in den Schaltern können Sie zwischen den Layouts des Wohngeldrechners navigieren. In den jeweiligen Layouts werden nur die für eine Wohngeldberechnung erforderlichen Angaben abgefragt. Die rot eingefärbten und mit einem Stern (*) markierten Eingaben sind Pflichtangaben. Informationen und Hilfestellungen zu den Angaben können Sie über das zum Eingabefeld gehörende Fragezeichen aufrufen. Im Rahmen der kalkulativen Wohngeldberechnung werden die von Ihnen eingegebenen Daten nicht dauerhaft gespeichert.

Nach der Wohngeldberechnung bietet der Wohngeldrechner weiterhin die Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen Erhöhungsantrag zu prüfen. Diesen können Sie für einen laufenden Zeitraum stellen, für welchen Ihnen bereits Wohngeld von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt wurde. Neben der Voraussetzung, dass gegenüber Ihrem bisher bereits bewilligten Wohngeld ein höheres Wohngeld zu erwarten ist, müssen die Bedingungen des § 27 Abs.(1) Wohngeldgesetz erfüllt sein. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, können Sie über diesen Wohngeldrechner unverbindlich prüfen. Auch hier gilt, rechtlich verbindlich und endgültig entscheidet über einen Erhöhungsantrag ausschließlich Ihre zuständige Wohngeldbehörde.

Bitte beachten Sie, dass ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht möglich ist.

Allgemeine Angaben

Ihr Bundesland *
Ihr Wohnort
Mietenstufe für den Wohnort *
Wohnverhältnisse *
Anzahl Haushaltsmitglieder * (insgesamt)
abzüglich Anzahl der Sozialleistungsempfänger
zuzüglich Anzahl der Personen, die in den letzten 12 Monaten verstorben sind
ergibt Anzahl zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
gesamte Wohnfläche des Wohnraumes *
davon gewerblich oder beruflich genutzte Fläche
davon unentgeltlich überlassene Fläche
davon entgeltlich überlassene Fläche