Über diesen Wohngeldrechner haben Sie die Möglichkeit Ihren zu erwartenden Wohngeldanspruch informativ und rechtlich
unverbindlich zu berechnen. Hieraus können Sie allerdings keinen rechtlich verbindlichen Wohngeldanspruch ableiten.
Diesen kann ausschließlich die für Sie zuständige Wohngeldbehörde auf Grundlage einer entsprechenden Antragstellung bestimmen.
Über die Verlinkungen in den Schaltern können Sie zwischen den Layouts des Wohngeldrechners navigieren.
In den jeweiligen Layouts werden nur die für eine Wohngeldberechnung erforderlichen Angaben abgefragt.
Die rot eingefärbten und mit einem Stern (*) markierten Eingaben sind Pflichtangaben.
Informationen und Hilfestellungen zu den Angaben können Sie über das zum Eingabefeld gehörende Fragezeichen aufrufen.
Im Rahmen der kalkulativen Wohngeldberechnung werden die von Ihnen eingegebenen Daten nicht dauerhaft gespeichert.
Nach der Wohngeldberechnung bietet der Wohngeldrechner weiterhin die Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen
Erhöhungsantrag zu prüfen. Diesen können Sie für einen laufenden Zeitraum stellen, für welchen Ihnen bereits
Wohngeld von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt wurde.
Neben der Voraussetzung, dass gegenüber Ihrem bisher bereits bewilligten Wohngeld ein höheres Wohngeld zu
erwarten ist, müssen die Bedingungen des § 27 Abs.(1) Wohngeldgesetz erfüllt sein. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist,
können Sie über diesen Wohngeldrechner unverbindlich prüfen. Auch hier gilt, rechtlich verbindlich und endgültig
entscheidet über einen Erhöhungsantrag ausschließlich Ihre zuständige Wohngeldbehörde.
Bitte beachten Sie, dass ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht möglich ist.